IMRT-Strahlentherapie bei Prostatakarzinom medizinisch notwendig
LG Lüneburg, Urteil vom 02.08.2018, Az.: 5 O 179/13
Die IMRT-Bestrahlung sei wesentlich weniger belastend als die konventionelle 3-D-Bestrahlung und nach den Ausführungen des Sachverständigen als wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode anzusehen, die geeignet sei, eine Krankheit zu heilen bzw. zu lindern.
Nachdem gegen diese Urteile durch die private Krankenversicherung jeweils Berufung eingelegt worden war, sind die Entscheidungen nunmehr nach Berufungsrücknahme rechtskräftig.
In zwei vorausgehenden Entscheidungen hatte das Gericht mit Urteilen vom 05.07.2016 gegen dieselbe Krankenversicherung entschieden (Az.: 5 O 238/14 und Az. 5 O 253/15).
Quelle: Pressemitteilung Nr. 37/2018 des LG Lüneburg vom 06.11.2018