Einkommensvergleich bei Verweisung des Versicherten auf eine andere Tätigkeit
BGH, Urteil vom 26.06.2019, Az.: IV ZR 19/18
Nimmt der Versicherungsnehmer, der Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung erhält, eine neue berufliche Tätigkeit auf, stellt sich die Frage, ob die Versicherung die Leistungen unter Verweis des Versicherten auf diese neue Tätigkeit einstellen darf. Mit dieser Fragestellung hat sich der BGH in einer aktuellen Entscheidung auseinandergesetzt und kam hinsichtlich des hierbei anzustellenden Einkommensvergleichs zwischen alter und neuer Tätigkeit zu folgendem Ergebnis:
Bei dem für die Verweisbarkeit des Versicherten auf eine andere berufliche Tätigkeit gebotenen Einkommensvergleich ist das vor Geltendmachung der Berufsunfähigkeit tatsächlich erzielte Einkommen grundsätzlich nicht auf den Vergleichszeitpunkt fortzuschreiben. Beim Einkommensvergleich kommt es entscheidend auf die Sicherstellung der individuellen bisherigen Lebensumstände an. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dagegen nicht die künftige Verbesserung dieser Lebensumstände. Die Lohn- und Gehaltsentwicklung im Ursprungsberuf nach Eintritt des Versicherungsfalles hat daher grundsätzlich außer Betracht zu bleiben. 0fef