Arzthaftung für unterlassene Blutzuckerbestimmung
OLG Hamm, Urteil vom 04.12.2018, Az.: 26 U 9/16 Die unterlassene Blutzuckerbestimmung in einer lebensbedrohlichen Situation am ersten Lebenstag eines Kindes kann als grober Behandlungsfehler zu werten sein. Die Verant-wortung für solch einen groben Behandlungsfehler am ersten Tag nach der Geburt kann auch den Gynäkologen, der als Belegarzt tätig ist, treffen. Die Blutzuckerbestimmung ist bei […]