Arzthaftung wegen Diagnoseirrtum
OLG Dresden, Beschluss vom 29.07.2019, Az.: 4 U 1078/19 Beschränkt sich die Berufung auf das Bestreiten der Ergebnisse eines erstinstanzlichen Gerichtsgutachtens und der darauf aufbauenden, in sich schlüssigen Beweiswürdigung, ohne ihre abweichende Bewertung durch ein Privatgutachten oder andere medizinische Belege anzugreifen, ist auch in Arzthaftungsverfahren grundsätzlich keine weitere Beweisaufnahme erforderlich. Ist ein Diagnoseirrtum eines Arztes […]