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OLG Dresden, Urteil vom 16.02.2022, Az.: 4 U 1481/21

Die Haftung wegen eines Aufklärungsfehlers hat die Nachweispflicht des Patienten zur Voraussetzung, dass der Schaden auf den nicht von der Einwilligung gedeckten und demnach rechtswidrigen Teil einer Operation zurückzuführen ist. Die Auflklärungspflicht des behandelnden Arztes gemäß § 630 e Abs. 1 S. 2 BGB umfasst sowohl die allgemeinen Risiken als auch die dem Eingriff spezifisch anhaftenden Risiken.