Was kann ich tun?
- einen Sachverständigen meiner Wahl beauftragen.
Ausnahme: Bagatellschaden unter ca. EUR 1.000,00; hier „nur“ Kostenvoranschlag meiner Werkstatt einholen.
- einen Rechtsanwalt mit der Schadensabwicklung beauftragen, denn Rechtsanwaltskosten sind als Sachfolgeschaden vom eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer zu ersetzen, selbst wenn die Sach- und Rechtslage eindeutig ist.
Welche Schäden erhalte ich ersetzt?
- Sachschaden
- Sachverständigenkosten
- Rechtsanwaltskosten
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- Notreparatur/Übergangsfahrzeug
- Heilungskosten
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschaden
- Kostenpauschale
- Ummeldekosten
- Vermehrte Bedürfnisse
- Minderwert
- Kreditkosten
Was machen wir?
- Besprechung des Unfallhergangs
- Ermittlung der Daten des Unfallgegners sowie seiner Versicherung
- Akteneinsicht in die polizeiliche Akte
- Anmeldung des Unfallschadens bei der gegnerischen Versicherung
- Abwicklung des Unfallschadens mit der gegnerischen Versicherung (insbesondere Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Verdienstausfall etc.)
- Prüfung eventueller Kürzungen durch die gegnerische Versicherung
- Koordination der Abwicklung mit dem Sachverständigen, der Kfz-Werkstatt und dem Autohaus