Unfallabwicklung

Was kann ich tun?

  • einen Sachverständigen meiner Wahl beauftragen.

Ausnahme: Bagatellschaden unter ca. EUR 1.000,00; hier „nur“ Kostenvoranschlag meiner Werkstatt einholen.

  • einen Rechtsanwalt mit der Schadensabwicklung beauftragen, denn Rechtsanwaltskosten sind als Sachfolgeschaden vom eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer zu ersetzen, selbst wenn die Sach- und Rechtslage eindeutig ist.

Welche Schäden erhalte ich ersetzt?

  • Sachschaden
  • Sachverständigenkosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Notreparatur/Übergangsfahrzeug
  • Heilungskosten
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • Kostenpauschale
  • Ummeldekosten
  • Vermehrte Bedürfnisse
  • Minderwert
  • Kreditkosten

Was machen wir?

  • Besprechung des Unfallhergangs
  • Ermittlung der Daten des Unfallgegners sowie seiner Versicherung
  • Akteneinsicht in die polizeiliche Akte
  • Anmeldung des Unfallschadens bei der gegnerischen Versicherung
  • Abwicklung des Unfallschadens mit der gegnerischen Versicherung (insbesondere Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Verdienstausfall etc.)
  • Prüfung eventueller Kürzungen durch die gegnerische Versicherung
  • Koordination der Abwicklung mit dem Sachverständigen, der Kfz-Werkstatt und dem Autohaus