OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2017, Az. 26 U 122/09

Erreicht bei einem reanimierten Patienten der Hämoglobin-Wert den Bereich von 6 g/dl oder wird dieser Wert unterschritten, entspricht es dem medizinischen Standard, unverzüglich eine Bluttransfusion durchzuführen. Das Unterlassen einer Bluttransfusion kann als grober Behandlungsfehler zu werten sein, wenn das klinische Gesamtbild der Patientin für eine absolute Indikation spricht. Die bei einer Bluttransfusion immer gegebenen Gefahren treten demgegenüber zurück. Bei einem hypoxischen Hirnschaden mit linksbetonter Parese nebst Spasmen, Sprach- und Schluckstörungen sowie erheblichen Hirnleistungsstörungen kann ein Schmerzensgeld von 500.000,- Euro angemessen sein.