Das OLG München hat mit einem Urteil vom 21.12.2017 (Az. 1 U 454/17) ausgeurteilt, dass ein behandelnder Arzt eines im Endstadium einer schweren Demenz liegenden Patienten verpflichtet ist, eine umfassende Erörterung mit dem Betreuer über die Sinnhaftigkeit der Fortführung einer künstlichen Sondenernährung zu führen hat. Das OLG hatte festgestellt, dass es für lebenserhaltende Maßnahmen ebenfalls dann ein Behandlungsfehler darstellen kann, wenn nicht mit dem Betreuer zur Gewinnung einer Entscheidungsgrundlage die Sinnhaftigkeit der Sondenernährung und die Umstellung der Behandlung auf eine rein palliative Versorgung zumindest in Erwägung gezogen worden ist. Der Patient litt offenbar vor dem Hintergrund von Wundgeschwüren und weiterer schwerer Erkankungen unter erheblichen Schmerzen. Das OLG hatte ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000,00 € ausgeurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.