OLG Dresden, Urteil vom 22.02.2022, Az.: 4 U 2323/20

Die Auswahl eines (medizinischen) Sachverständigen steht zwar im Ermessen des Gerichts, die Auswahl ist jedoch ermessensfehlerhaft, wenn das Gericht einen Sachverständigen aus einem falschen Sachgebiet auswählt. Dabei ist auf die Sachkunde in dem medizinischen Sachgebiet abzustellen, in das der Eingriff fällt. Die hier stattgefundene Sigmaresektion mitsamt ihrer intraoperativen Versorgung wegen einer aufgetretenen Läsion des Harnleiters unterfällt dem Facharztstandard der Viszeralchirurgie, weshalb auch einem Facharzt für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie die Beurteilung obliegt, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.