OLG Dresden, Entscheidung vom 18.04.2017, Az.: 4 W 288/17
Der langjährig praktizierte, regelmäßige Austausch von Patienten mit dem beklagten Klini¬kum kann die Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen rechtfertigten. In einem solchen Fall kann die Annahme nicht fernliegen, der Sachver¬ständige könne sich im Rahmen seines Gutachtens auch sachlich gebotener Kritik enthalten, um seine Zusam¬men-arbeit nicht zu gefährden.