OLG Hamm, Urteil vom 20.12.2022, Az.: 26 U 15/22
Die vorschnelle Aufgabe der Diagnose einer akuten Suizidalität kann zu einem groben ärztlichen Behandlungsfehler führen. Die akute Suizidgefahr führt zu einer gesteigerten Sicherungspflicht des Behandlers. Die Dokumentation des Inhalts eines Patientengesprächs in seinen wesentlichen Einzelheiten entspricht dem Goldstandard der Psychiatrie. Diese dient der Gewährleistung des gleichen Informationsstands für das gesamte Behandlungsteam.