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OLG Dresden, Urteil vom 15.03.2022, Az.: 4 U 1972/21

Die laparoskopische Appendektomie durch einen Gynäkologen ist zu dem gynäkologischen Facharztstandard zu zählen. Die Zeugenvernehmung einer Arzthelferin, die bei einem ärzt­lichen Aufklärungsgespräch zugegen war, erfolgt durch Heranziehung der für Ärzte gelten­den Beweiserleichterungen. Der Nachweis eines ordnungsgemäßen Aufklärungsge­sprächs ist bereits dann als geführt anzusehen, wenn eine schlüssige Darstellung der allgemeinen Aufklärungspraxis erfolgt und auf ihrer Grundlage ein Beweis für ein Aufklä­rungsgespräch erbracht ist, was indiziell durch einen vollständig ausgefüllten Aufklärungs­bogen anzuneh­men ist.