Geltung der ärztlichen Grundsätze der Beweiserleichterungen für Zeugenvernehmung einer Arzthelferin
OLG Dresden, Urteil vom 15.03.2022, Az.: 4 U 1972/21
Die laparoskopische Appendektomie durch einen Gynäkologen ist zu dem gynäkologischen Facharztstandard zu zählen. Die Zeugenvernehmung einer Arzthelferin, die bei einem ärztlichen Aufklärungsgespräch zugegen war, erfolgt durch Heranziehung der für Ärzte geltenden Beweiserleichterungen. Der Nachweis eines ordnungsgemäßen Aufklärungsgesprächs ist bereits dann als geführt anzusehen, wenn eine schlüssige Darstellung der allgemeinen Aufklärungspraxis erfolgt und auf ihrer Grundlage ein Beweis für ein Aufklärungsgespräch erbracht ist, was indiziell durch einen vollständig ausgefüllten Aufklärungsbogen anzunehmen ist.