Kein Ruhen des Krankengeldanspruchs bei fehlender elektronischer Übermittlung der AU-Bescheinigung durch den Vertragsarzt
BSG, Urt. vom 30.11.2023, Az.: B 3 KR 23/22 R Leitsatz 1. Der Anspruch auf Krankengeld ruht u.a., solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird. 2. Der Anspruch des Versicherten auf Krankengeld ruht nicht, wenn durch den Vertragsarzt entgegen seiner seit 1.1.2021 gesetzlich begründeten Pflicht die unmittelbar elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Krankenkasse […]