Abgrenzung Diagnosefehler zum Befunderhebungsfehler
OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.05.2017, Az.: 1 U 122/15
Es handelt sich um einen Diagnosefehler, wenn der Arzt erhobene oder sonst vorliegende Befunde falsch interpretiert und deshalb nicht die zu den aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereichs gebotenen – therapeutischen oder diagnostischen – Maßnahmen ergreift. Allerdings wird ein Diagnosefehler nicht dadurch zum Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären bzw. solche hätten empfohlen werden müssen.