Befunderhebungsfehler bei einem auffälligen Tast- und Sonographiebefund
OLG Hamm, Urteil vom 12.10.2018, Az.: 26 U 172/17
Bei einem auffälligen Tast- und Sonographiebefund ist die Stanzbiopsie die Methode der Wahl zum sicheren Ausschluss einer Krebserkrankung. Mit einer Mammographie kann der Krebsverdacht nicht sicher ausgeräumt werden. Die behandelnde Gynäkologin – als Herrin der Behandlung – muss nachweisen, dass sie der Patientin zur Vornahme der indizierten Stanzbiopsie dringend geraten hat. Die alleinige Empfehlung einer Mammographie genügt nicht den regelrechten Anforderungen. Daher kann in einem solchen Fall ein Befunderhebungsfehler vorliegen.