Pflicht des operierenden Arztes zur Abklärung bestehender Medikation
OLG Köln, Urteil vom 25.04.2016, Az.: 5 U 132/15
Gibt der Patient vor einer Operation auf die Frage, welche Medikamente er einnimmt, ASS (Acetylsalicylsäure) an, so ist der Arzt nicht gehalten, bei dem behandelnden Hausarzt nachzufragen, welche Medikamente der Patient weiter einnimmt, die möglicherweise zu einer Verstärkung der gerinnungshemmenden Wirkung führen können. Entweder kennt ein Patient die Medikamente, die er regelmäßig einnimmt, und kann sie bezeichnen oder er weiß zumindest um die regelmäßige Medikamenteinnahme als solche und kann dem Arzt mitteilen, dass ihm die Namen der Medikamente nicht geläufig sind. In der letzten Fallgestaltung mag je nach Lage der Dinge eine Rückfrage des Operateurs bei anderen Ärzten geboten sein.