Beweislastumkehr nach schwerem Behandlungsfehler, der eine Querschnittslähmung zur Folge hatte
OLG München, Urteil vom 23.01.2020, Az.: 1 U 2237/17
Wird ein Patient postoperativ mit einer erheblichen Überdosierung mit Sufentanil sediert, so kann darin ein grober Behandlungsfehler liegen, der zu einer Umkehr der Beweislast führt. Die Annahme einer Beweislastumkehr nach einem groben Behandlungsfehler ist keine Sanktion für ein besonders schweres Arztverschulden, sondern knüpft daran an, dass die Aufklärung des Behandlungsgeschehens wegen des Gewichts des Behandlungsfehlers und seiner Bedeutung für die Behandlung in besonderer Weise erschwert worden ist, sodass der Arzt nach Treu und Glauben dem Patienten den Kausalitätsbeweis nicht zumuten kann.