Übernahme von Behandlungskosten durch den Versicherer aus Vertrauenshaftung
OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.02.2023, Az.: 12 U 194/22
Bei privaten Krankenversicherungen kann die vorbehaltlose Kostenerstattung über einen längeren Zeitraum geeignet sein, ausnahmsweise über § 242 BGB eine Vertrauenshaftung zu begründen, sodass der Versicherer zum Ersatz von Behandlungskosten verpflichtet ist. Ergibt sich innerhalb der konkreten Prüfung im Einzelfall, dass von einem einheitlichen Versicherungsfall auszugehen ist und aus Sicht des Versicherungsnehmers keine Prüfung nach § 192 VVG angestoßen wurde, kann wie hier ein Vertrauen bestehen, da hier Krankheit und Behandlungsmethoden, als auch die Kosten im fraglichen Zeitraum durchweg gleichgeblieben sind. Durch die kontinuierliche Übernahme der Behandlungskosten durfte der Versicherungsnehmer redlicherweise davon ausgehen, dass die medizinische Notwendigkeit nicht übersehen wurde und eine Rechnungsprüfung wohl erfolgte und dadurch die Erstattung gebilligt wurde.