Einzuhaltender Facharztstandard bei Röntgenaufnahme des Thorax durch Pneumologen
LG Flensburg, Urteil vom 02.08.2019, Az.: 3 O 198/15
Die Durchführung und Befundung einer Röntgenaufnahme des Thorax gehört noch in das Fachgebiet eines niedergelassenen Pneumologen. Bei der Durchführung und Befundung einer Röntgenaufnahme des Thorax muss ein niedergelassener Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie deswegen den Standard seines Fachgebiets wahren, nicht den eines Radiologen. Denn nur wenn ein Arzt Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anwendet, die ein fremdes Fachgebiet betreffen, hat er dessen Standard zu garantieren.