Anforderungen an ein psychiatrisches Gutachten zur Feststellung der Berufsunfähigkeit
OLG Dresden, Urteil vom 05.11.2019, Az.: 4 U 390/18
Ein psychiatrisches Gutachten zur Feststellung der Berufsunfähigkeit genügt den Anforderungen nicht, wenn es lediglich auf ärztliche Zeugnisse Bezug nimmt, die allein die Angaben des Versicherungsnehmers referieren. Dem Gutachten muss sich in jedem Fall die eingehende Exploration des Patienten und eine kritische Überprüfung der Beschwerdeschilderung entnehmen lassen.