Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung
OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2018, Az.: 20 U 75/17
Der Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat den ihm obliegenden Nachweis erbracht, dass er bedingungsgemäß berufsunfähig ist, wenn er infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachgewiesen sind, sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden konnte und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Die Inhaberin und Geschäftsführerin eines Unternehmens, die sämtliche mit einer Unternehmensleitung verbundenen Aufgaben selbst wahrnimmt, ist berufsunfähig, wenn sie aufgrund einer mittelgradigen depressiven Episode zu einer solchen Tätigkeit nicht mehr in der Lage ist. Das gilt auch dann, wenn die Depression sich als Reaktion auf den insolvenzbedingten Verlust des Unternehmens darstellt.