Keine Vermutung einer fehlenden Facharztanerkennung für Ursächlichkeit eines Gesundheitsschadens
OLG Dresden, Beschluss vom 26.01.2022, Az.: 4 U 1588/21
Aus der noch fehlenden Facharztanerkennung lässt sich nicht die Vermutung herleiten, dass der Behandler zu einer Behandlung nicht befähigt und dieses Fehlen für einen Gesundheitsschaden ursächlich war.