Fehlinterpretation erhobener Befunde als Voraussetzung für die Annahme eines Diagnoseirrtums
OLG Dresden, Urteil vom 29.03.2022, Az.: 4 U 980/21
Voraussetzung für die Annahme eines Diagnoseirrtums ist das Vorliegen einer vorwerfbaren Fehlinterpretation der erhobenen Befunde. Sofern die unrichtige Diagnose demgegenüber darin zu sehen ist, dass der Arzt die Erhebung der gebotenen Befunde gar nicht erst veranlasst hat, ist ein Befunderhebungsfehler anzunehmen. Die Anhörung eines Privatgutachters zum Inhalt des für eine Partei erstellten Gutachtens von Amts wegen durch das Gericht ist nicht möglich. Die Frage, ob eine Indikation für eine strahlenbelastende Bildgebung vorgelegen hat, ist dem radiologischen Facharztstandard zuzuordnen.